Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand: 30. August 2026
Diese AGB regeln das Vertragsverhältnis zwischen David Stankovic und David Loncarevic (gemeinsam „FahrSlot“, Kontaktangaben siehe Impressum) und Fahrschulen, die FahrSlot nutzen. [PRÜFEN: Diese Vorlage wurde nicht von einer Juristin/einem Juristen geprüft — vor Livegang zwingend rechtlich verifizieren.]
1. Vertragsgegenstand
FahrSlot stellt einer Fahrschule eine webbasierte Terminierungs- und Ausbildungsverwaltung zur Verfügung: Kalenderführung für Fahrlehrer:innen, Buchung durch Fahrschüler:innen, Stundenabschluss mit Bewertung sowie Fortschrittsanzeige.
2. Preise
Die Nutzung kostet pro Fahrlehrer:in eine einmalige Einrichtungsgebühr von CHF 50.00 sowie CHF 10.00 pro Monat. Alle Preise verstehen sich exklusive der zum jeweiligen Zeitpunkt geltenden Mehrwertsteuer. Die konkreten Zahlungsmodalitäten und die Rechnungsstellung werden bei der Registrierung der Fahrschule individuell besprochen.
3. Vertragslaufzeit und Kündigung
Der Vertrag läuft auf unbestimmte Zeit und ist von beiden Seiten mit einer Frist von 30 Tagen auf Monatsende kündbar.
4. Pflichten der Fahrschule
Die Fahrschule ist verantwortlich für die Richtigkeit der von ihr eingegebenen Daten (insbesondere Preise, Stornofristen und Ausfallgebühren) sowie dafür, dass ihre Fahrlehrer:innen und Fahrschüler:innen die Zugangsdaten nicht an Dritte weitergeben.
5. Verfügbarkeit und Haftung
FahrSlot bemüht sich um eine hohe Verfügbarkeit der App, kann diese jedoch nicht garantieren. Die Haftung von FahrSlot ist, soweit gesetzlich zulässig, auf vorsätzlich oder grobfahrlässig verursachte Schäden beschränkt. Für die inhaltliche Richtigkeit der von Fahrschulen erfassten Daten (Preise, Ausbildungsstand) übernimmt FahrSlot keine Haftung.
6. Datenschutz
Die Bearbeitung personenbezogener Daten richtet sich nach unserer Datenschutzerklärung.
7. Änderungen der AGB
Wir können diese AGB anpassen; wesentliche Änderungen werden den Fahrschulen mit angemessenem Vorlauf mitgeteilt.
8. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Es gilt ausschliesslich Schweizer Recht. Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, Opfikon. [PRÜFEN: Sobald FahrSlot als eigenständige Firma eingetragen wird, hier den dann massgeblichen Firmensitz eintragen.]